Als Rechtsanwälte verstehen wir uns als Allgemeinpraktiker im besten Sinn. Wir sind bewusst in einem breiten Tätigkeitsgebiet tätig. Denn ein Fall hält sich in den wenigsten Fällen an die engen Grenzen eines Rechtsgebietes. Dennoch haben sich über die Jahre Schwerpunkte gebildet, in denen wir hauptsächlich tätig sind. Es sind dies nicht abschliessend folgende Rechtsgebiete:
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht (inkl. Beurkundungen)
- Bau- und Immobilienrecht
- Bank- und Kapitalanlagerecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Erbrecht (inkl. Beurkundungen)
- Zwangsvollstreckungsrecht (Schuldbetreibung und Konkurs)
Wir sind aber auch gerne in anderen Rechtsgebieten für Sie tätig. Wir sind bestrebt, vorab einvernehmliche Lösungen von Streitigkeiten zu suchen, scheuen aber Prozesse nicht, wenn dies unumgänglich ist, um die Interessen der Klientschaft zu wahren. Daneben sind wir notariell tätig und beurkunden als öffentliche Urkundspersonen Ehe- und Erbverträge, letztwillige Verfügungen (Testamente), Vorsorgeaufträge, Gründung von Gesellschaften oder Stiftungen und Statutenänderungen.