Viele Dinge sind in der Schweiz von Gesetzes wegen geklärt, wenn der Erblasser nichts festlegt. Sind Kinder vorhanden, sind Liegenschaften oder ein Familienbetrieb involviert, so reichen die Lösungen des Gesetzgebers meistens aber nicht aus, um eine gute Lösung für den Einzelfall zu erreichen. Wir begleiten Sie in der Nachfolgeplanung und setzten als Notare die nötigen Dokumente auf. Neben einem Ehevertrag oder einem Erbvertrag kann dies auch ein kombinierter Ehe- und Erbvertrag sein. Vielfach begleitet ein Vorsorgeauftrag das Vertragswerk.
Wir beraten und vertreten Sie in erbrechtlichen Streitigkeiten.